Unterhaching will 2030 klimaneutral werden.
Unser Antrag zum Nachhaltigen Bauen und Beschaffen ist fast 6 ½ Jahre alt. Er wurde in der letzten Amtsperiode gestellt. In der damaligen Geschäftsordnung war festgelegt, dass Anträge innerhalb spätestens 2 Monaten bearbeitet werden oder ein Zwischenbericht vorgelegt wird.
Heute wird dieser Antrag nach der neuen Geschäftsordnung behandelt, die gar keine inhaltliche Befassung nach Antragstellung vorsieht, sondern die bedeutet, dass Ideen aus dem Gemeinderat gleich „beerdigt“ werden können.
Aus zweierlei Gründen halte ich das für demokratieschädlich:
- Wenn mich jemand frägt, was kannst Du denn als Gemeinderätin bewirken, wo kannst Du denn Deine Ideen einbringen? Dann muss ich sagen: Obwohl es eine Vorschrift gab, dass auf meine Ideen innerhalb von 2 Monaten in irgendeiner Weise reagiert werden muss, liegt mein Antrag erst mal 6 ½ Jahre im Schreibtisch. Wer wird sich also engagieren, wenn Themen, für die einzelne Menschen brennen, erst in der nächsten Amtsperiode beantwortet werden?
- Für mich liegt auch eine Demokratie-Schwachstelle in dieser neuen Geschäftsordnung: Im Vorbericht zum heutigen Gemeinderat heißt es: Mit Hinblick auf die vom Gremium gewünschten Einsparungen im Personaletat der Gemeindeverwaltung (Stichwort „Aufgabenkritik“ im Rahmen der Haushaltsberatungen), ist es sinnvoll, vor Einstieg in eine finale Antragsbearbeitung den Wunsch des Gemeinderates, dieser Thematik überhaupt näher treten zu wollen, abzufragen. Durch die Abfrage soll die Gemeindeverwaltung in die Lage versetzt werden, sich neben dem laufenden Geschäft auch lediglich auf die Aufgaben zu konzentrieren, die im Gemeinderat konsensfähig sind. Überflüssiger und kostenintensiver Arbeitsaufwand soll dadurch reduziert und der Personaleinsatz optimiert werden. Das bedeutet, dass die Verwaltung davon ausgeht, dass sie selbst immer sehr genau weiß, was die Erforderlichkeiten für die Bürgerschaft, für die zukünftige Entwicklung etc. bedeutet. Dies ist aber nur eine Perspektive. Aber es bedarf in einem demokratischen Entscheidungsprozess möglichst vieler Perspektiven, v. a. von außen. Diese zu ignorieren ist arrogant und nicht förderlich für das gemeinsame Streben nach einer positiven zukünftigen Entwicklung für die Bürgerschaft. Ein Thema, das in einen Antrag gegossen ist, ist noch lange nicht von allen Seiten so beleuchtet, dass Gemeinderät*innen gut entscheiden können. Daher ist eine Vorlage für die Sitzungen wichtig, also eine Auseinandersetzung innerhalb der Verwaltung. Danach können die Gemeinderätinnen und -räte abstimmen. Oft vermisse ich auch Zwischenstandsmeldungen wie: Wir haben uns in der Verwaltung informiert, dies kommt aus bestimmten Gründen nicht in Frage, dieses schon, mit jenem sollten wir uns in einiger Zeit wieder befassen.
Zurück zum Antrag Nachhaltiges Bauen und Beschaffen. Unser Antrag wurde damals mit einem konkreten Ziel gestellt: ein möglichst nachhaltiger Bau des Kinderhauses Plus. Dieser Bau ist mittlerweile abgeschlossen und leider sehr betonlastig. In der Zwischenzeit wurde ein weiteres Bauvorhaben realisiert, der Ausbau der GruMi. Bei diesem Bau wurden bereits viele Ideen aufgegriffen und umgesetzt. Auch bei der Sanierung der Lohestraße wurden viele nachhaltige, klimarelevante Aspekte beschlossen!
Unterhaching will 2030 klimaneutral werden. Dafür sind noch weitere Maßnahmen notwendig. Der Nabu stellt fest: „Gebäude sind einer der CO2-Hauptverursacher in Deutschland. … Nimmt man die Bereitstellung von Gebäudewärme und Warmwasser hinzu, ist der Gebäudebereich insgesamt für etwa 30 Prozent der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland verantwortlich.“
Und das kommt dazu: Bei einem Beschaffungsvolumen von ca. 500 Mrd. € im Jahr – das sind ca. 13% des Bruttoinlandprodukts – hat die öffentliche Hand einen entscheidenden Anteil an der Nachfrage nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen in Deutschland (Quelle: BMI).
Wir haben also große Verantwortung als öffentlicher Träger nachhaltig zu bauen. Wir finden es fahrlässig, diesen Antrag 6 ½ Jahre nicht zu bearbeiten.
Eine Beschäftigung und Festlegung zu Zielen beim nachhaltigen Bauen und Beschaffen halten wir für dringend notwendig.
In den Nachbarkommunen finden sich gute Beispiele, z.B. die Beschaffungsgrundsätze der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn, der Katalog zum Nachhaltigen Bauen der Landeshauptstadt München, die auch der Bauabteilung vorliegen. Hiervon kann vieles auf Unterhaching übertragen und übernommen werden.
Weitere, seit langem nicht behandelte Anträge:
- Sozialgerechte Bodennutzung (04/2017)
- Ausschreibungs- und Vergabekriterien (07/2019)
- Große Wohnanlage in Unterhaching von Verkauf bedroht? (02/2020)
- Maßnahmen zum Hochwasserschutz und Starkregen- und Sturzflut-Risikomanagement (09/21 und 06/22)
- Erstellung eines Gutachtens zur Bewertung für eine weitere Verpachtung/Vermietung des Fußballstadions in Unterhaching (09/22)
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