Antrag zur Sozialgerechten Bodennutzung – Planungsbegünstigte an Kosten und Lasten gerecht und transparent beteiligen

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer Richtlinie oder Satzung zur ‚Sozialgerechten Bodennutzung’ (SoBoN) oder den verbindlichen, regelmäßigen Abschluss von städtebaulichen Verträgen für alle Planungsbegünstigten zu prüfen bzw. zu entwickeln. Damit sollen konsequent, rechtssicher und transparent Planungsbegünstigte an den Kosten und Lasten beteiligt werden, die durch die kommunale Bauleitplanung ursächlich ausgelöst werden. Der Entwurf der Richtlinie oder Satzung bzw. Muster städtebaulicher Vertrag ist dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Dies soll nicht nur bei einer Neuausweisung von Baugebieten Anwendung finden, sondern auch bei der Nachverdichtung, der Umwandlung bisher gewerblich genutzter Gebiete in Wohnnutzung, also grundsätzlich bei der Schaffung höheren Baurechts.

Begründung:

Dem Verfassungsauftrag, „Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen“ wird die Verwaltung in jüngster Zeit nur über einen städtebaulichen Vertrag mit der Firma Schrobenhauser – analog zur Sobon München – gerecht. Alle anderen Planungsbegünstigten müssen bisher keinerlei Anteile der Planungsgewinne dem Wohl der Allgemeinheit nutzbar machen.  Modelle der Sozialgerechten Bodennutzung finden in der Landeshauptstadt München, aber auch in vielen Gemeinden Bayerns, zuletzt Gauting und Grafing erfolgreich Anwendung.

Angesichts steigender Grundstücks- und Wohnungspreise ist auch in Unterhaching eine städtebauliche Lenkung zur Steuerung des Wohnbedarfs bestimmter Bevölkerungsgruppen unumgänglich. Neben dem Bau neuer Sozialwohnungen für Berechtigte nach dem Sozialgesetzbuch sollten Wohnungen für Normalverdiener, insbesondere auch junge Familien geschaffen werden. Auf bauplanerischer Ebene wird der Grundsatz der Innenverdichtung immer weiter gestärkt. Dem Geschosswohnungsbau in städtebaulich verträglicher Umsetzung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, er ist ein Instrument, dem Grundsatz, sparsam mit Grund und Boden umzugehen, nachzukommen.

Neben der vorrangigen Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum sollen mit der verbindlichen Anwendung städtebaulicher Verträge oder der Sozialgerechten Bodennutzung auch die planungsbegünstigten privaten Grundstückseigentümer transparenter an den Kosten und Lasten der kommunalen Bauleitplanung beteiligt werden. Damit wird die Sozialbindung des Grundeigentums gewährleistet und dem Auftrag aus Artikel 161 der Bayerischen Verfassung konsequent Rechnung getragen.

 

Verwandte Artikel