Keine Grabsteine aus Kinderarbeit

Antrag der Grünen Gemeinderatsfraktion:

Der Gemeinderat Unterhaching  beschließt, von der Satzungsermächtigung im Bayerischen Bestattungsgesetz Gebrauch zu machen und zu bestimmen, dass Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17.6.1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (BGBI. 2001 II S. 1290, 1291) hergestellt worden sind. Die Herstellung umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt.

 

Begründung:

Auf Anregung der Grünen Fraktion hin wurde 2014 in Unterhaching ein Passus in die Grabmalordnung aufgenommen, der Grabsteine aus Kinderarbeit verbot. Dies war schon wegweisend, jedoch bestand für eine weitergehende Friedhofs-Satzungsänderung keine Rechtsgrundlage.

Mit Beschluss vom 20.07.2016 hat der Bayerische Landtag nun die Rechtsgrundlage für den Erlass kommunaler Satzungsregelungen geschaffen, die eine Verwendung von Grabmalen aus ausbeuterischer Kinderarbeit ausschließen. Dafür wurde das Bestattungsgesetz um eine spezielle Satzungsermächtigung ergänzt. Darin wird nicht nur die Möglichkeit begründet, ein Verwendungsverbot für Grabsteine zu erlassen, die nicht nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind, sondern auch die grundlegenden Anforderungen an die Nachweispflicht geregelt.

Wir beantragen hiermit, die Friedhofssatzung der Gemeinde Unterhaching entsprechend zu ändern. Wir regen darüber hinaus an, festzulegen, dass nur Natursteine aus EU-Herstellung Verwendung finden dürfen.

 

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