Antrag auf Bestellung einer/s Beauftragten für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung

Im Landkreis München wird seit längerem ein Aktionsplan für die Belange von Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Dies soll sich unter der Beachtung der UN-Behindertenrechts- Konvention in den Organisationsformen der Gemeinden fortsetzen. Zudem zeigt die demografische Entwicklung, dass in allen Lebensbereichen neue Aspekte berücksichtigt werden müssen, beim Bau, bei der Mobiliät, bei der Kultur, bei der Beratung u.v.a..

Wir beantragen daher, das Amt eines/r Beauftragten für Menschen mit Behinderung zu schaffen.

Für die Verwaltung wäre eine Beauftragte als Beraterin sehr von Nutzen und könnte bei rechtzeitiger Einbeziehung in Planungen zur behindertengerechten Gestaltung und Ausstattung von Gebäuden und Verkehrsräumen teure Nachrüstungen ersparen. Außerdem könnte sie Ansprechpartnerin für die Nöte und Belange unserer behinderten BürgerInnen sein und entsprechende Anträge an Behörden weiterleiten. Sie könnte Ideen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse behinderter BürgerInnen voranbringen und helfen, die Rechte, die Selbstbestimmung und Diskriminierungsfreiheit von Menschen mit Behinderung einzuhalten sowie deren Interessen und die Interessen von Angehörigen gegenüber Gemeinderat und Verwaltung durch Empfehlungen und Anträge wahrnehmen.

Wir schlagen vor, bei entsprechendem Zeitaufwand die Ehrenamtspauschale anzuwenden. Sollte sich später ein größerer Handlungsbedarf erweitern, kann eine Stelle mit wenigen Stunden geschaffen werden.

Damit wäre ein weiterer wichtiger Schritt getan, um die UN-Behindertenrechtskonvention voranzutreiben.

 

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