Wir Unterhachinger Grüne begrüßen sehr, dass im Bebauungsplan für die Erweiterung des Gewerbegebiets Nord zwischen Biberger Straße und Stadion eine Dach- und Fassadenbegrünung vorgeschrieben werden soll. In Zeiten steigender Temperaturen ist dies für das Mikroklima von immenser Bedeutung, wie wir schon im Kommunalwahlkampf betont haben.
Von noch größerer Bedeutung ist aber die Frischluftzufuhr für die Stadt München und die Region durch das “Alpine Pumpen” sowie die Durchlüftung der Gebäudezüge für die Menschen, die vor Ort leben und arbeiten und von der direkten Überhitzung betroffen sein werden. Das von der Verwaltung vorgelegte Gutachten sagt u.a., dass die Gebäude zu nah beieinander stehen.
Wir sind daher nicht mit der von der Gemeindeverwaltung angedachten Erhöhung der Geschlossflächenzahl (1) von den erst im April beschlossenen 1,6 auf 2,4 einverstanden – und genauso wenig mit der Erhöhung der Grundflächenzahl (2) von 55% auf 80%. Als Mindestes sind – wie mit allen Grünen Fraktionen in München und im Hachinger Tal vereinbart – die Ergebnisse der von der Stadt München beauftragten Klimauntersuchung zum Hachinger Tal abzuwarten. Außerdem kann es nicht sein, dass Grundstückseigentümer einfach durch einen Beschluss des Gemeinderats eine massive Wertsteigerung erzielen, ohne selbst etwas dafür leisten zu müssen oder ohne, dass der Kommune die gesetzlich vorgesehene Teil-Abschöpfung des Mehrwerts zugute kommt.
Mehr dazu in der SZ am 23.09. und am 01.10 und in unseren beiden Stellungnahmen im Gemeinderat.
(1) Die Geschossflächenzahl GFZ ist das Verhältnis der Summe der erlaubten Quadratmetern in allen Stockwerten zur Grundfläche. Je höher die Zahl ist, umso höher ist die erlaubte versiegelte Fläche und/oder die erlaubte Höhe der Gebäude.
(2) Die Grundflächenzahl gibt das Verhältnis der bebauten Grundfläche zur gesamten Grundfläche an.
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