Gemeinderat entscheidet über Neutralitätsgebot von gemeindlichen Räumen für Parteiveranstaltungen vor Wahlen

Evi Karbaumer

In der Septembersitzung wurde beraten, wie die Gemeinde mit ihren Gebäuden die parteipolitische Neutralität besonders vor Wahlen wahrt.

Da es für Parteien sehr kostspielig werden kann, nicht-öffentliche Räume für Veranstaltungen anzumieten, war es uns Grünen ein Anliegen, zwischen dem Anliegen der Gemeinde und der Parteien zu vermitteln. Evi Karbaumer, Fraktionsvorsitzende, sagte in ihrem Beitrag: „In einer Demokratie brauchen wir Räume, um mit den Bürgern und Bürgerinnen zu kommunizieren. In Unterhaching ist es schwierig, geeignete Räume kostengünstig und ohne Verzehrzwang zu buchen, die kommunalen Liegenschaften dagegen sind gut zu erreichen und wichtig für Veranstaltungen und den Dialog. Es muss weiterhin möglich bleiben, die Programme der Parteien, Kandidatinnen und Kandidaten vorzustellen, darauf haben wir uns geeinigt. Wir Ehrenamtliche der demokratischen Parteien in der Kommunalpolitik dürfen uns hierbei nicht verzwergen!“

Einstimmig wurde beschlossen, dass ab dem 01.01.2026 die Nutzung öffentlicher Räume im Rathaus Unterhaching für parteipolitische Zwecke ausgeschlossen wird und jeweils ab einer Woche vor dem jeweiligen (Stich-)Wahltermin die Nutzung weiterer anmietbarer kommunaler Räumlichkeiten in Unterhaching wie z. B. Bildungshaus, Hachinga Halle, Kubiz etc. für parteipolitische Zwecke bis zum Ablauf des Wahltages ausgeschlossen wird. Bei zukünftigen Wahlen und Abstimmungen im Gemeindegebiet soll in analoger
Weise verfahren werden: Die Nutzung öffentlicher Räume im Rathaus Unterhaching für parteipolitische Zwecke ist drei Kalendermonate vor dem jeweiligen Wahltermin ausgeschlossen. Die Nutzung weiterer anmietbarer kommunaler Räumlichkeiten in Unterhaching wie z. B. Bildungshaus, Hachinga Halle, Kubiz etc. für parteipolitische Zwecke wird vier Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin ausgeschlossen.

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