Im Sommer hatten die Grünen Ortsverbände von Taufkirchen und Unterhaching ihren Bundestagsabgeordneten Dr. Anton Hofreiter gebeten, eine Anfrage zur A 995 zu stellen. Er fragte das Bundesverkehrsministerium in Berlin nach der Aufstufung des Autobahnstücks zwischen Sauerlach und Unterhaching. Bisher ist das Autobahnstück vor München als Bundesstraße (B 13 n) gewidmet. Bestätigt wurde in der Antwort die Aufstufung des Teilstücks zur Autobahn.
Interessant wird es beim zweiten Teil der Anfrage: Welche Lärmschutzmaßnahmen plane die Bundesregierung und was sei der Unterschied der Lärmschutzvorschriften zwischen Bundesstraße und Autobahn? Klare Antwort: Kein Unterschied – keine Maßnahmen. Gesetzliche Lärmschutzansprüche bestehen nur beim Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen.
„Eine große Enttäuschung“, so die beiden Grünen Dr. Volker Leib aus Taufkirchen und Claudia Köhler aus Unterhaching. „Wesentlich geändert hat sich schon etwas, nämlich das immense Verkehrsaufkommen und wir BürgerInnen kriegen es ab – in Form von Lärm und Schadstoffen. Das macht krank. Die Bundesregierung tut jedoch nichts. Wir fordern mehr Lärmschutz von der Bundesebene. Statt mit neuen und breiteren Straßen die Blechlawine noch zu fördern, müssen bestehende Straßen Lärmschutz erhalten, und der öffentliche Nahverkehr muss massiv ausgeweitet werden. Dafür muss man nur ein paar Gesetze ändern, und genau das ist Aufgabe von Regierung und Parlament in Berlin.“
Die Texte der Anfragen und die Antworten der parlamentarischen Staatsskrätärin im Bundesverkehrsministerium Dorothee Bär finden Sie hier.
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